Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Personal Trainer Martin Caesar in München

1. Vertragsgegenstand
Hiermit werden zwischen Personal Trainer Martin Caesar und dem Kunden folgende verbindliche

Vereinbarung getroffen, die für alle künftigen Trainingseinheiten (im Studio, im Freien, sonstigen
Sportanlagen, zu Hause, zu Fitnessreisen etc.) gelten, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes
vereinbart wird. Martin Caesar übt die Tätigkeit als freiberufliche aus, vergleichbar
einem Privatcoaches in München und Umgebung, nicht aber als gewerbliche Tätigkeit. Der Status ist der eines Privattrainers. Es handelt sich hierbei um einen Dienstvertrag: es wird der Dienst an der Sache geschuldet und nicht der Erfolg. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde akzeptiert mit dem Erwerb einer Trainingseinheit bei Martin Caesar diese AGB.

2. Terminvereinbarung / Stornierung
a) Alle Terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Vereinbarung, diese
vereinbarten Termine gelten als verbindlich.
b) Der Kunde kann sich über das Buchungsportal Calendly verbindlich für die von ihm gebuchte Anzahl an Terminen für den betreffenden Monat anmelden. Die Vergabe der Termine erfolgt nach dem Eingang der Anmeldung ("first come - first served" - Basis).
c) Terminänderungen und Terminabsagen können telefonisch, oder per Email/SMS, sowie über das Buchungsportal erfolgen.
d) Stornierung: Alle Termine, welche nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, müssen berechnet werden. Der Kunde kann aber sowohl die Terminbuchung als auch die Stornierung über die App tätigen.
e) Nichterscheinen zum Trainingstermin - Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird
das Honorar für eine Trainingseinheit voll berechnet, bzw. die Trainingseinheit gebucht und nicht
gutgeschrieben. Es können somit keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
f) Krankheit - Wird eine bezahlte Trainingseinheit im Voraus nachweislich wegen Krankheit abgesagt,
kann sie zu einem anderen Termin nachgeholt werden.
Bereits entstandene Fahrtkosten, Buchungskosten und dergleichen sind aber in jedem Fall vom
Kunden zu tragen.

3. Dauer des Trainings
Alle Trainingseinheiten dauern in der Regel 60 Minuten.  Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.

4. Vergütung / Kosten
a) Das Erstgespräch ist kostenfrei und findet entweder telefonisch oder über Webcam statt.
(Es beträgt in der Regel ca. 45-60 Minuten.)
b) Das Honorar für alle Trainingseinheiten ergibt sich aus der aktuellen Preisliste auf www.martincaesar.net
c) Wenn der Kunde aus Gründen, die er nicht beeinflussen kann (Krankheit, Unfall), daran gehindert ist, die Leistung in Anspruch zu nehmen, wird dieser Zeitraum angerechnet und verlängert die Gültigkeit um den angegebenen und belegten Zeitraum.

d) Terminpakete sind komplett vorab per Überweisung vor der ersten Trainingseinheit, spätestens nach der ersten Einheit fällig.

e) Die jeweilige Trainingseinheit ist zu bezahlen, wenn nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird.
Bei Gutscheinen gilt die Trainingseinheit bei einem durch den Kunden versäumten Termin in jedem Fall als abgeleistet.
Gutscheine haben generell eine Gültigkeit von 1 Jahr. Danach entfallen nicht absolvierte Trainingseinheiten.
Weitere Erstattungen können in Einzelfällen nur auf Kulanzbasis gewährt werden.
f) Die Kosten sind vor der ersten Trainingseinheit in Bar, oder per Überweisung zu
begleichen. Der Kunde erhält nach Zahlungseingang eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
g) ist eine Begleitung des Personal Trainers auf Reisen gewünscht, so sind die anfallenden Kosten wie
Spesen und evtl. Übernachtungen vom Kunden zu tragen. Für die Dauer des Aufenthaltes kann aber
auch ein zusätzliches Honorar vereinbart werden, welches sich nach Ort und
Aufenthaltsdauer richtet.
h) Anfahrtskosten sind bis zum 30.Km frei. Ab den 31.Km wird eine Kilometerpauschale von 0,30€ zzgl. 19% MwSt. verrechnet.
i) Kosten für Ärztliche oder physiotherapeutische Behandlungen, Warenkäufe (Bekleidung, Ausrüstung
etc.), Platzkarten, Eintrittsgelder, Leihgebühren, Aufnahmegebühren, Wellness und Massagen sind
nicht in den Preisen für die Trainingseinheiten enthalten. Diese Kosten werden nach den
Zahlungsmodalitäten der Kooperationspartner, Beziehungsweise gesondert verrechnet. Es werden
keine Kosten von Martin Caesar übernommen.
j) Trainingsauswertungen, Trainingspläne für Folgezeiten, Spezielle Trainingsprogramme und
Gesundheitliche Re – Checks sind nicht in den Preisen enthalten und werden ja nach Aufwand in
Absprache mit dem Kunden gesondert verrechnet.

5. Unverbindlichkeit von Empfehlungen
Alle Empfehlungen von Kooperationspartnern sind unverbindlich. Die Haftung für eventuelle
Schäden, die durch Kooperationspartner von Martin Caesar entstehen ist ausgeschlossen.

6. Sporttauglichkeit
a) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er für alle sportlichen Aktivitäten in Zusammenhang mit
dem Personal Training von Martin Caesar eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich
versichert der Kunde, sportgesund zu sein. Weiterhin versichert der Kunde, dass ihm keine
Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten. (Dazu gehören insbesondere
Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten). Über plötzlich auftretende
Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training
sollten sofort berichtet werden. Der Kunde verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf
seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen.
b) Alle Fragen zum derzeitigen / bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen
sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer
sofort mitzuteilen.

7. Doping & Missbrauch von Medikamenten
a) Das Training von Martin Caesar steht für sauberes Gesundheits- und Fitnesstraining in München und Umgebung. In diesen
Sinne werden alle Methoden die in Zusammenhang mit Drogen, anabolen oder
sinnesbeeinflussenden Medikamenten/Substanzen während und nach dem Training geahndet.
b) Martin Caesar ist berechtigt, jede Art von Betreuung abzubrechen, sobald Doping oder Missbrauch
von Medikamenten des Kunden bekannt wird. Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung gezahlter
Honorare besteht in diesem Fall nicht, liegt jedoch unter Vorbehalt des Trainers.

8. Hinweis zu Messverfahren
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine risikolose Körperfettmessung und elektronische
Pulskontrolle nur gewährleistet werden kann, wenn sich keine Implantate mit elektronischen
Bauteilen (z.B. Herzschrittmacher) im Körper befinden. Invasive Messverfahren (beispielsweise mit
Blutentnahme) werden nicht vom Personaltrainer ausgeführt. Hierfür ist eine autorisierte Person wie
z.B. ein Arzt aufzusuchen. Dieser Vereinbarung stimmt der Kunde ausdrücklich zu.

9. Haftung und Versicherung
Die Teilnahme an den Trainingsterminen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für durch den
Personal Trainer verursachte Schäden kommt nur im Falle von nachweislich grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz in Betracht. Dies gilt für Trainingsstunden, Trainingspläne (auch die
verwendeten Datenträger), Beratungen, Leistungstests, Vorgaben für Wettkämpfe und alle übrigen
Leistungen. Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf direktem Wege von
und zur Trainingsstätte ist Sache des Kunden. Martin Caesar schließt dafür jegliche Haftung aus.
Dieser Punkt entspricht einer Haftungsfreistellung.

10. Vereinbarungen und Datenübertragungen
Der Kunde erkennt beiderseitige Absprachen und Vereinbarungen als verbindlich an. Dies gilt bei
Verständigung über alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, E-Mail und
dergleichen. Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung) einer der Vertragspartner
nicht erreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene rückbestätigte Vereinbarung. Leistungen, die auf
Grund von Übermittlungsfehlern nicht oder nur teilweise erbracht werden können (z.B. über das
Internet) müssen vom Kunden schnellstmöglich reklamiert werden (bei Feststellung des Mangels),
damit die Möglichkeit der Nachbesserung besteht.

11. Urheberechte / Veröffentlichungen
a) Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen von Martin Caesar (wie z.B. Homepage,
Formulare, Flyer, Logo) liegt ausschließlich bei Martin Caesar. Die weitere Nutzung jedweder Art,
insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Genehmigung
von Martin Caesar.

12. Speicherung von Daten
a) Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht Martin Caesar darauf aufmerksam,
dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß
§ 33 (BDSG) verarbeitet, gespeichert und nur für eigene Werbeaktionen und Specials verwendet werden.
Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
b) Personen, die durch mangelnde Zahlungsmoral oder anderes unseriöses Verhalten auffallen, werden
als Kunden ausgeschlossen und fallen damit nicht mehr unter den Kunden-Datenschutz. Diese
Personen müssen eine angemessene Weiterleitung Ihrer Daten an Schufa u.ä. akzeptieren.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen
gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet
keine Anwendung.“
Als Gerichtsstand wird München vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
München den 01.09.2012

Martin Caesar
Personal Training, Fitness- & Ernährungscoaching
Steuernr. 144/177/01320
Mobil: 0176 831 694 34
Homepage: www.martincaesar.net

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